Die Täter sind den Frauen zum überwiegenden Teil bekannt, nur wenige sind Fremdtäter.
Unabhängig davon, ob der Täter ein Fremder, ein Bekannter oder der
eigene Lebenspartner ist, wird betroffenen Frauen häufig eine Mitschuld
unterstellt (Frau war nachts allein unterwegs, war aufreizend angezogen, hat
sich nicht genug gewehrt u.s.w.).
Keine Frau trifft die Schuld an einer Vergewaltigung!
Kein Mann hat das Recht, sich einer Frau mit Gewalt zu nähern, es gibt
dafür keine akzeptablen Gründe oder Entschuldigungen.
Folgen - Probleme und Gefühle nach einer Vergewaltigung/
sexuellen Nötigung
Eine Vergewaltigung löst bei Betroffenen einen schweren Schock aus. Alle
Frauen und Mädchen leiden eine Zeit nach dem Übergriff unter körperlichen
und psychischen Problemen, diese sind allerdings in ihrer Art, Dauer und Schwere
verschieden.
Ausführlichere Information siehe rechte Seite als pdf-Datei.
Weiterführende Informationen (PDF)
Adressen in Salzgitter (PDF)
Hilfsmöglichkeiten - welchen Weg kann ich gehen?
Viele Frauen haben nach einer Vergewaltigung Angst, davon zu erzählen. Sie fühlen sich schmutzig, schuldig, schämen sich und befürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird.
Suchen Sie sich jemanden dem Sie vertrauen, der Ihnen glaubt. Das kann eine
Freundin, eine Ärztin, eine Anwältin, ein Verwandter oder eine Fachfrau
sein.
Beratungsstellen haben den Vorteil, dass die Mädchen und Frauen anonym
bleiben können und die Mitarbeiterinnen Erfahrung im Umgang mit sexueller
Gewalt haben.
Anzeige erstatten?
Viele Frauen sind sich nicht sicher, ob sie eine Anzeige erstatten sollen.
Sie haben Zeit, darüber nachzudenken und vor der Anzeige mit einer Vertrauensperson
oder einer Fachfrau zu sprechen.
Falls Sie sich nach einer Vergewaltigung entscheiden, die Polizei anzurufen,
können Sie darauf bestehen, von einer weiblichen Beamtin vernommen zu
werden.
Wenn es möglich ist, suchen Sie nach der Vergewaltigung sofort eine Ärztin
oder ein Krankenhaus auf, um Beweismittel zu sichern. Bewahren Sie auch Kleidung
u.ä. auf, waschen Sie sich und die Kleidung nicht.
Eine Anzeige ist aber auch noch lange Zeit nach der Tat möglich.
Weitere wichtige Informationen zum Thema Vergewaltigung
Falls eine Frau nach einer Vergewaltigung nicht weiß, wohin sie gehen
soll, weil sie z. B. nicht in ihre Wohnung zurück will, kann sie in einem
Frauenhaus unterkommen. Dort ist meist Tag und Nacht jemand erreichbar, die
Telefonnummer findet sich im Telefonbuch.
Bei der Überlegung, zu einer Anwältin zu gehen, sollten Sie sich
keine Sorgen um die Kosten machen: Es steht Ihnen kostenloser rechtlicher Beistand
zu, die Anwältin wird eine Regelung mit Ihnen besprechen.
Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle gegen
sexuelle Gewalt informieren neben betroffenen Frauen und Mädchen auch
Vertrauenspersonen und Fachkräfte.
Sie können mit uns außerdem über Präventions- und Gegenwehrmöglichkeiten
sprechen. Telefonisch erreichen Sie uns am besten
Dienstags : 10.00 – 13.00 Uhr
Donnerstags : 14.00 –15.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
hinterlassen werden.